
Berufung abgelehnt: Keine Flinte für Schäfer zur Wolfsabwehr
Lüneburg (dpa/lni) – Ein Schäfer aus dem Landkreis Harbug darf seine Schafe nicht mit einer Waffe vor möglichen Wolfsangriffen schützen. Der Landwirt hatte gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg vom vergangenen Jahr Berufung beantragt – diese lehnte nun das niedersächsische Oberverwaltungsgericht ab. Der Schäfer hat in seinem Antrag nicht ausreichend begründet, warum die vorherige Entscheidung anzuzweifeln sein könnte, wie das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Freitag mitteilte. Der Beschluss vom Donnerstag ist nicht anfechtbar. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Schäfer hatte zuvor argumentiert, dass er mit der Flinte sich seiner Herde nähernde Wölfe abschrecken und notfalls auch töten könne. Seine Klage gegen die Stadt Winsen (Luhe) hatte das Verwaltungsgericht abgewiesen. Dabei ging es um die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte im Kaliber zwölf sowie um die Erteilung einer Schießerlaubnis. Die Stadt Winsen (Luhe) hatte die entsprechenden Anträge zuvor abgelehnt.