
19-Jährige getötet? Angeklagter kündigt Erklärung an
Stendal (dpa) – Der wegen Mordes an einer 19-Jährigen aus Klötze in der Altmark angeklagte Mann hat eine Aussage angekündigt. Er werde sich bei der Verhandlung am 20. Oktober äußern, sagte eine seiner Verteidigerinnen am Dienstag am Landgericht Stendal. Sie erklärte, sie sehe ihren Mandanten Vorverurteilungen ausgesetzt. Gemeinsam mit einer zweiten Verteidigerin forderte sie von Ermittlern, Gericht und Medien Sorgfalt, Gründlichkeit und Objektivität ein. Der Fall sei noch nicht ausermittelt.
Der Mann muss sich vor dem Landgericht Stendal verantworten, weil er die 19-Jährige getötet und anschließend in Niedersachsen verbrannt und vergraben haben soll. Der Mann hatte laut Anklage mit dem Opfer über Jahre eine außereheliche intime Beziehung. Nach der jungen Frau war wochenlang gesucht worden bis ihre Leiche schließlich nach umfangreichen Ermittlungen verbrannt und vergraben gefunden wurde.
Eine Polizeibeamtin, die als erste mit dem 42-Jährigen telefonierte, berichtete von dessen Angaben: Demnach habe er die 19-Jährige von einer Bushaltestelle in Klötze aus mit nach Wolfsburg genommen und sie dort auch abgesetzt. Dort habe er sie letztmalig gesehen. Er sei dann weitergefahren nach Braunschweig, um Arbeitsmaterialien zu holen. Man habe sich später wiedertreffen wollen. Es gab Pläne für den Besuch eines Fußballspiels.
Dass er erst mehrere Tage später eine Vermisstenanzeige aufgab, begründete der Mann damit, dass die 19-Jährige schon mehrfach tageweise verschwunden war und wieder auftauchte. Er habe dieses Mal allerdings auch über ihre zwei Mobiltelefone keinen Kontakt mehr zu ihr bekommen.
Der Anklage zufolge fuhr der 42-Jährige am 4. März mit der 19-Jährigen in einem Lieferwagen in einen Wald und hatte dort mit ihr einvernehmlichen Sex. Währenddessen oder unmittelbar danach soll er die Frau erstochen haben. Es wurden 32 Stichverletzungen im Brustkorb und im mittleren Oberbauch gezählt.
Für die Frau soll die Tat unvorhersehbar gewesen sein, so dass sie keine Gegenwehr leisten konnte. Der deutsche Angeklagte soll die Leiche zunächst auf einer Mülldeponie zwischengelagert und am 7. März in einem Kieswerk bei Bahrdorf in Niedersachsen verbrannt und die Überreste vergraben haben.
Im Gerichtssaal berichtete die Polizeibeamtin weiter, dass der 42-Jährige angegeben habe, mit der jungen Frau seit Sommer 2021 ein Verhältnis gehabt zu haben. Außerdem habe der Mann von psychischen Problemen der 19-Jährigen erzählt, von Depressionen, Angstzuständen und Schlafstörungen. Sie habe sich auch selbst verletzt. Sie sei drei Monate lang in einer entsprechenden Fachklinik in Uchtspringe gewesen. Das Verhältnis der 19-Jährigen zu ihrer Mutter sei schwierig gewesen, habe der 42-Jährige berichtet, sagte die Polizeibeamtin als Zeugin.
Eine zweite Beamtin, die den heutigen Angeklagten befragte, berichtete vor Gericht, er habe von Plänen der 19-Jährigen berichtet, ein Kind zu bekommen. Es seien viele Schwangerschaftstest in der Wohnung der jungen Frau gefunden worden. Der 42-Jährige habe nichts gegen die Pläne gehabt. Er sei aber der Meinung gewesen, sie solle zunächst ihre Ausbildung in einer Bäckerei zu Ende bringen. Unterschiedliche Angaben machte der Mann offenbar, was das Wissen seiner Frau um die Beziehung anging: Einmal sagte er, die Ehefrau wisse nichts, ein anderes Mal sagte er, sie hätten deshalb vor der Scheidung gestanden und er habe nur noch auf der Couch geschlafen.
Bei einer weiteren Vernehmung berichtete der 42-Jährige einem Polizeibeamten, dass sich die 19-Jährige kurz vor ihrem Verschwinden an einem Cuttermesser verletzt habe und Blut auch auf den Autositz getropft sei. Er habe das Fahrzeug gereinigt. Die Ermittler hatten den Firmenwagen genau unter die Lupe genommen.
Der Vorsitzende Richter kündigte an, dass der Prozess länger gehen könnte als bislang veranschlagt. Die Beteiligten mögen sich Termine auch im Januar und Februar freihalten. Bislang sind bis kurz vor Weihnachten Verhandlungstage anberaumt.
Die Verteidigerinnen mahnten an, es müssten die Rechtsstaatsprinzipien gelten, so wie die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung. In der Öffentlichkeit gelte ihr Mandant als der Täter, die Ermittlungen seien einseitig gelaufen und auch noch nicht abgeschlossen, beklagten die Verteidigerinnen. Der Gesundheitszustand der 19-Jährigen habe kaum eine Rolle gespielt. Wie schon am ersten Verhandlungstag saßen viele interessierte Zuschauerinnen und Zuschauer im Gerichtssaal.