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Acht Landkreise Erheben Verfassungsbeschwerde

Acht Landkreise erheben Verfassungsbeschwerde

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Bückeburg (dpa/lni) – Acht niedersächsische Landkreise haben eine Kommunalverfassungsbeschwerde erhoben, weil sie sich in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt sehen. Das teilte der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Donnerstag mit. Dabei geht es um eine Norm im Kommunalverfassungsgesetz.

Darin ist laut Gericht bestimmt, dass zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine und einer epidemischen Lage bestimmte geltende Regelungen für die kommunale Haushaltswirtschaft angewendet werden. Dadurch können Kommunen demnach unter erleichterten Voraussetzungen Kredite aufnehmen und sich über den Wert ihres Vermögens hinaus verschulden.

Die Landkreise seien der Ansicht, damit habe der Gesetzgeber sie nicht mit den notwendigen Mitteln für die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu bewältigenden Aufgaben ausgestattet, sondern ihnen stattdessen eine Pflicht zur Verschuldung auferlegt. Zudem seien die Landkreise der Ansicht, dass der entsprechende Absatz im Gesetz formell verfassungswidrig sei, da der Niedersächsische Landkreistag als kommunaler Spitzenverband nicht ordnungsgemäß beteiligt worden sei.

Dem Niedersächsischen Landtag und der Landesregierung ist laut Gericht zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Nach Angaben des Staatsgerichtshofs haben die Landkreise Friesland, Diepholz, Emsland, Nienburg/Weser, Northeim, Uelzen, Vechta und Wolfenbüttel die Beschwerde erhoben.

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