
Antrag gegen Landtagswahl beim Staatsgerichtshof eingegangen
Hannover/Bückeburg (dpa/lni) – Zwei FDP-Politiker haben einen Antrag beim niedersächsischen Staatsgerichtshof eingereicht, die Landtagswahl für ungültig zu erklären. Der Staatsgerichtshof bestätigte am Mittwoch den Eingang des Schreibens. Die Antragssteller machen demnach geltend, die Landtagswahl am 9. Oktober 2022 sei aufgrund von Fehlern bei der Aufstellung des Wahlvorschlags der AfD ungültig und deshalb zu wiederholen.
Sie beziehen sich laut Staatsgerichtshof auf Angaben des ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten Christopher Emden, die dieser in einem kurz vor der Landtagswahl veröffentlichten Interview gemacht hatte. Danach hätten AfD-Mitglieder vor der Versammlung der Partei zur Aufstellung eines Wahlvorschlags vierstellige Beträge für einen aussichtsreichen Listenplatz auf ein Konto eines AfD-Politikers gezahlt. Die Landeswahlleiterin hätte vor diesem Hintergrund die AfD nicht zur Landtagswahl zulassen dürfen. Die AfD hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Niedersachsens Landtag hatte vor rund einem Monat 21 Einsprüche gegen die Landtagswahl zurückgewiesen. Die Abgeordneten von SPD, CDU, Grünen und AfD folgten damals einstimmig einer entsprechenden Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses. In dem Ausschuss wurde der Einspruch der beiden FDP-Politiker bereits behandelt. Von den Einsprüchen wurden im Landtag 15 als unbegründet und 6 als unzulässig eingestuft – letzteres etwa, weil die Einspruchsführer nicht in Niedersachsen wahlberechtigt sind.
Nach der Entscheidung des Landtags konnten die Einspruchsführer Beschwerde beim Staatsgerichtshof einlegen. Laut Staatsgerichtshof wird dem Landtag und der Landesregierung nun zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine mündliche Verhandlung über den eingereichten Antrag wird den Angaben zufolge voraussichtlich nicht vor Herbst 2024 sein.