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Bundespolizei Darf Umweltaktivistin Nicht überwachen

Bundespolizei darf Umweltaktivistin nicht überwachen

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Hannover (dpa/lni) – Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Klage einer Umweltaktivistin gegen zwei präventive Überwachungsmaßnahmen der Bundespolizei stattgeben. Die Observation und Fahndung waren unzulässig, entschied das Gericht am Mittwoch. Es handelte sich um eine Ausschreibung zur präventiv-polizeilichen Fahndung über mehrere Jahre und eine ebenfalls präventive Überwachung anlässlich des Castor-Transportes nach Biblis 2020.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile kann die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Rechtsgrundlage, auf welche die Bundespolizei die Observation gestützt hat, verfassungswidrig. Für eine längerfristige Observation ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der Schwere des Eingriffs eine richterliche Genehmigung notwendig.

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