
Frau mit Stoffgürtel erstickt: 33-Jähriger verurteilt
Bremen (dpa/lni) – Während der Vorsitzende Richter das Urteil verkündet, hat der Angeklagte die Hände vor dem Gesicht: Zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen Totschlags ist der 33 Jahre alte Angeklagte am Dienstag am Landgericht Bremen verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts gibt es keinen Zweifel, dass der Mann im August des vergangenen Jahres in Bremerhaven in seiner Wohnung eine Frau mit einem Stoffgürtel erstickt hat. Der Frau war er zuvor vor einem Supermarkt begegnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bevor der Richter das Urteil verkündete, nutzte der Deutsche am Morgen das sogenannte letzte Wort, um sich zu äußern. Er stand auf, atmete mehrfach tief durch und sagte dann an die Vertretung der Nebenklage gerichtet, dass es keine Entschuldigung für das gebe, was er getan habe – für das, was er der Familie des Opfers angetan habe. Er bat um Entschuldigung und sagte: «Es tut mir von Herzen leid.»
Zuvor hatte der Verteidiger des Angeklagten seinen Schlussvortrag gehalten. Der Anwalt sagte, es stehe nach der Beweisaufnahme fest, dass sein Mandant sich schuldig gemacht habe. Er sagte, dass der Angeklagte sich geständig gezeigt habe. Auch sprach er sich dafür aus, dass der Mann, der mutmaßlich alkoholkrank ist, in eine Entziehungsanstalt gebracht wird. Eine Freiheitsstrafe von mehr als neun Jahren halte er nicht für angemessen.
Auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und zwei Monaten wegen Totschlags hatte zuvor die Staatsanwaltschaft plädiert.
Der Vorsitzende Richter sagte, als er das Urteil erläuterte, der Angeklagte sei 2021 wegen einer früheren Lebensgefährtin nach Bremerhaven gekommen. In der Nacht Ende August 2022, in der sich die Tat ereignete, sei er zu einem Supermarkt gefahren. Dort habe er mehrere Menschen kennengelernt – darunter das spätere Opfer. Man habe getrunken und sei danach durch die Stadt gelaufen.
Die 45 Jahre alte Frau und der Mann kamen schließlich in seiner Wohnung an. Was dann genau passierte, lässt sich nach Einschätzung des Gerichts nur bedingt rekonstruieren. Mutmaßlich kam es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr.
Was das Gericht jedoch für gesichert hält, ist, dass der Mann die Frau mit einem Stoffgürtel erstickte. DNA ist auf dem Gürtel gefunden worden. Etwa drei Minuten habe der Vorgang gedauert. Die Frau erlitt einen Zungenbeinbruch und erstickte. Der Täter reinigte die Leiche. Und fotografierte sie. Er transportierte sie, mutmaßlich auch mit einem Fahrradanhänger, an das Ufer der Geeste und bedeckte sie mit Zweigen.
Es dauerte einige Tage, bis Anfang September ein Spaziergänger mit einem Hund die Leiche fand. Nach einer Fahndung mit Plakaten wurde der Mann im Oktober verhaftet. Zunächst sagte er, dass ein weiterer Mann in seiner Wohnung gewesen sei, der die 45-Jährige umgebracht und ihn bedroht habe. Doch das stimmte nicht.
Später räumte der Angeklagte die Tötung ein, sagte aber dem Vorsitzenden Richter zufolge auch immer wieder, dass er Erinnerungslücken hat. Der Vorsitzende Richter erläuterte, dass Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte während der Tat betrunken gewesen sei, seine Entscheidungen aber habe steuern können. Der Mann habe lange und mehrfach Kraft aufgewandt, um die Frau zu ersticken. Es sei genug Zeit gewesen, sich anders zu entscheiden.