
Gericht berät zu Einsprüchen gegen Bürgerschaftswahl
Bremen (dpa/lni) – Das Wahlprüfungsgericht will Anfang November erstmals über Einsprüche gegen die Bürgerschaftswahl in Bremen beraten. Am 7. November sollen die ersten vier Anträge verhandelt werden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Eine Entscheidung soll noch an demselben Tag fallen.
Einer der Anträge stammt vom Landeswahlleiter selbst, weil bei der Wahl 280 Stimmzettel verschwunden sind. Dies betrifft vier Zählbezirke und 1400 Stimmen. Ein Antrag einer Privatperson aus Bremen richtet sich gegen das Verfahren der Ermittlung des Wahlergebnisses mittels elektronischer Datenverarbeitung. Bei zwei weiteren Anträgen stellte der Landeswahlleiter bereits fest, dass die Menschen nicht in Bremen wohnen und deshalb keine Berechtigung dazu haben.
Über die vier Einsprüche der zerstrittenen AfD werde das Wahlprüfungsgericht am 5. Dezember beraten, teilte die Gerichtssprecherin mit. Ob an dem Tag auch mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst unklar.
Die AfD geht gegen die Wahl vor, weil die Partei nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen wurde. Der Landeswahlausschuss hatte so entschieden, nachdem mehrere konkurrierende Wahllisten eingereicht worden waren. Ein Wahlvorschlag stammte von dem sogenannten Rumpfvorstand um Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.
Insgesamt muss sich das Wahlprüfungsgericht mit neun Einsprüchen befassen. Wann der Antrag zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven besprochen werden soll, war laut Gericht noch offen. Nach Meinung des Kreisverbands der Grünen sollte die Wahl dort nochmals ausgezählt werden.
Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte stärkste Kraft. Die Partei hatte sich mit den Grünen und der Linkspartei in Bremen auf die Fortsetzung ihrer Koalition für vier Jahre geeinigt. Das in Westdeutschland einmalige Bündnis regiert seit 2019 gemeinsam.