
Gericht: Neuer Datenschutzbeauftragter kann ernannt werden
Lüneburg (dpa/lni) – Niedersachsens Oberverwaltungsgericht hat grünes Licht für die Ernennung des neuen Datenschutzbeauftragten des Landes gegeben. Die frühere Amtsinhaberin Barbara Thiel hatte versucht, die Ernennung ihres Nachfolgers Denis Lehmkemper zu stoppen. Einen entsprechenden Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht Hannover Ende Juni jedoch zurückgewiesen. Auch eine Beschwerde Thiels gegen diese Entscheidung war nun erfolglos, wie das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Freitag mitteilte. Der Beschluss sei nicht anfechtbar.
Der Landtag hatte Lehmkemper im Mai einstimmig als neuen Datenschutzbeauftragten gewählt. Thiel kritisierte allerdings, es habe keine öffentliche Ausschreibung gegeben, so dass sie sich nicht um eine weitere Amtszeit habe bewerben können. Außerdem fehle es Lehmkemper an der erforderlichen Qualifikation für das Amt. Dieser Argumentation war das Verwaltungsgericht Hannover nicht gefolgt. Thiels Amtszeit endet damit nach achteinhalb Jahren.
Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Ablehnung der Beschwerde unter anderem damit, dass das Recht auf Einbeziehung in die Bewerberauswahl, auf das sich Thiel bezog, nicht für die demokratische Wahl des Datenschutzbeauftragten durch den Landtag gelte. Auch aus der Datenschutzgrundverordnung könnten keine Rechte abgeleitet werden, auf die sich Thiel berufen könne.