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Kabinett beschließt Änderung im Psychiatriegesetz

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Hannover (dpa/lni) – Die Landesregierung will das niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke ändern. Gegen ihren Willen können Menschen nur unter strengen Auflagen in psychiatrische Kliniken eingewiesen werden. Bisher musste in Niedersachsen vor diesen vorläufigen behördlichen Unterbringungen ein Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie ein entsprechendes Zeugnis ausstellen, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Nach dem am Montag vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen künftig alle approbierten Ärztinnen und Ärzte ein solches Zeugnis ausstellen können. Hintergrund sei der Mangel an Medizinern mit der Spezialisierung Psychiatrie, hieß es. Zulässig ist die Maßnahme nur, wenn von der betroffenen Person infolge einer psychischen Krankheit eine Gefahr für sie selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

«Eine behördliche Unterbringung ist immer ein Eingriff in die Grundrechte», sagte Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD). Deshalb sei es wichtig, dass die betroffenen Menschen zuvor von einer Ärztin oder einem Arzt begutachtet würden. Bisher hätten Menschen oft ohne vorherige ärztliche Begutachtung in eine psychiatrische Klinik eingeliefert werden müssen, weil auf Psychiatrie spezialisierte Mediziner fehlten.

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