
Kleine Parteien sollen von anderem Zählverfahren profitieren
Hannover (dpa/lni) – Kleinere Parteien in Niedersachsen können wegen eines veränderten Zählverfahrens in einigen Jahren auf anteilig mehr Sitze in kommunalen Ausschüssen hoffen. «Mit Beginn der nächsten allgemeinen Kommunalwahlperiode 2026 soll das Verfahren Anwendung finden», sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Die geplante Berechnungsart sei für kleinere Parteien und Gruppen etwas vorteilhafter.
2021 hatte der Landtag eine umstrittene Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen. Die damaligen Regierungsfraktionen SPD und CDU stimmten dafür, die damaligen Oppositionsfraktionen FDP und Grüne dagegen. Sie bewerteten das vorherige System als gerechter und befürchteten, dass sie dadurch an Mitspracherecht verlören.
In Deutschland gibt es mehrere Verfahren, nach denen Sitze in Ausschüssen ermittelt werden – also welche Partei wie viele Sitze erhält. Dadurch kann sich die Zahl der Sitze mitunter verändern, wenn ein anderes Verfahren angewendet wird.
FDP-Landeschef Konstantin Kuhle begrüßte die Ankündigung der Innenministerin. Dies sei ein Gewinn für die Chancengleichheit der Parteien. «Mit dem erst 2021 eingeführten Verfahren sind vor allem die Vertreter kleinerer Fraktionen nicht mehr mit Stimmrecht in kleineren Ausschüssen vertreten. Das schwächt die Abbildung des Wählerwillens und demotiviert Menschen, die sich als Kandidatinnen und Kandidaten für eine Kommunalwahl zur Verfügung stellen.»
Die Einführung des geänderten Verfahrens wäre ein Schritt in die richtige Richtung, betonte Kuhle. «Vor allem die SPD muss sich jedoch den Vorwurf gefallen lassen, mit ihren ständigen Änderungen am Kommunalrecht einen gigantischen Flurschaden anzurichten.» Es wäre ihm zufolge gut, wenn sich die Kommunen und die Kommunalpolitiker auf eine solide rechtliche Basis verlassen könnten, «die kleinere Parteien nicht diskriminiert und die sich nicht nach jeder Landtagswahl ändert».
Behrens betonte, man habe im Koalitionsvertrag mehrere Maßnahmen festgehalten, mit denen man Kommunalpolitik für mehr Menschen öffnen und attraktiver machen wolle. Ein Thema sei dabei sicher die Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte. Ministerpräsident Stephan Weil hatte sich vor rund einem Monat für eine längere Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten ausgesprochen.
Der Regierungschef sagte damals, die Themen seien schwieriger, die öffentlichen Diskussionen rauer und der Arbeitsdruck sei erheblich größer geworden. Eine längere Amtszeit könne die Ämter daher attraktiver machen.