
Beschuldigter streitet Totschlag in Klinik ab
Oldenburg (dpa/lni) – Nach dem Tod eines Patienten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Landkreis Ammerland hat der Beschuldigte die Tat abgestritten. «Ja, ich weiß nur, dass ich es nicht war», sagte der 41-Jährige zu Beginn des Sicherungsverfahrens am Dienstag am Landgericht Oldenburg. Der Mann soll den Ermittlungen zufolge im April in einer Klinik in Bad Zwischenahn einen 52 Jahre alten Patienten durch massive Gewalt gegen den Hals getötet haben.
Der Beschuldigte war laut Gericht zum Zeitpunkt der Tat schwer psychisch krank und befand sich in einer geschlossenen Station. Er sei deshalb nicht schuldfähig. Das Gericht erwägt, den Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Nach Aussage des Staatsanwalts teilten sich die Männer ein Zimmer. Demnach lebte der 52-Jährige nicht lange in dem Raum. Zum Verhältnis der beiden sei nicht viel bekannt.
Eine Krankenpflegerin gab vor Gericht an, dass der 52-Jährige am Tag seines Todes nicht zum Abendessen erschienen sei. Daraufhin habe sie nach ihm geschaut und ihn leblos in seinem Bett gefunden. Sie habe versucht, den Mann zu reanimieren, obwohl es bereits Anzeichen für seinen Tod gegeben habe. Der Beschuldigte kam erst beim Wiederbelebungsversuch in das Zimmer und wirkte geschockt, wie die Krankenschwester sagte. Sie habe den 41-Jährigen den Tag über gesehen. Aus diesem Grund habe es sie überrascht, dass er verdächtigt werde.
Auf die Frage, ob die Türen der einzelnen Patientenzimmer offen seien, antwortete die Zeugin: «Ja, klar». Wenn Patienten vor sich oder anderen geschützt werden müssten, kämen sie in eigene, abschließbare Zimmer. Demnach hätte jederzeit ein anderer Mensch in das Zimmer des Beschuldigten und des Verstorbenen gehen können.
Die Krankenpflegerin gab an, dass sie nach dem Tod des 52-Jährigen von einem Gespräch zwischen einer Psychologin und dem Verstorbenen erfahren habe. In dem Gespräch habe der Mann gesagt, ein dritter Patient habe angedroht, ihn umzubringen. «Ein Kollege hat das in den Unterlagen gelesen und uns dann erzählt und da war ich sprachlos», sagte die Zeugin. Sie habe die Psychologin darauf angesprochen. Demnach gab die Psychologin an, die Informationen weitergegeben zu haben. Nach Aussage der Zeugin habe aber niemand auf der Station davon gewusst.
Über den dritten Patienten ist bis auf den Namen bisher wenig bekannt. Der Staatsanwalt machte keine Angaben zum Alter des dritten Patienten. Dieser solle aber als Zeuge vor Gericht vernommen werden.
Schuldunfähige Menschen können laut Gesetz nicht angeklagt werden. Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es aber trotzdem zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift.