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Verfassungsrichterin: Urteil Für Angehörige Schmerzhaft

Verfassungsrichterin: Urteil für Angehörige schmerzhaft

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Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat Verständnis dafür gezeigt, dass Hinterbliebene von Opfern mit seiner Entscheidung gegen eine Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten Freigesprochener hadern könnten. «Dem Senat ist bewusst, dass dieses Ergebnis für die Angehörigen der 1981 getöteten Schülerin und insbesondere für die Nebenklägerin des Ausgangsverfahrens schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren ist», sagte die Vorsitzende Doris König am Dienstag in Karlsruhe. In dem Verfahren sei es aber nicht um den konkreten Fall gegangen, sondern um den Umgang mit dem grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand zweimal wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden kann («ne bis in idem»).

Ein Mann, der 1981 eine Schülerin in Niedersachsen umgebracht haben soll und auf Basis neuer Beweise erneut angeklagt wurde, hatte Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Strafprozessordnung (Paragraf 362) eingelegt, die eine solche Wiederaufnahme möglich machte. Die Änderung war 2021 in Kraft getreten. Der Bundestag hatte sie noch zu Zeiten der großen Koalition beschlossen.

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