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Verwaltungsgericht: Maschseefest Darf Weitergehen

Verwaltungsgericht: Maschseefest darf weitergehen

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Hannover (dpa/lni) – Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass das Maschseefest 2023 wie geplant bis Sonntag fortgesetzt werden darf. Der Eilantrag einer Anwohnerin auf vorzeitige Beendigung des Food-Festivals in Hannover wurde abgelehnt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Frau hatte sich durch den vom Fest ausgehenden Lärm in ihrer Nachtruhe beeinträchtigt gefühlt. Beim Maschseefest gibt es auch Open-Air-Konzerte auf verschiedenen Bühnen.

Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten Erlaubnis für die Durchführung des Festes, erklärten die Richter. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

Die Frau hatte neben dem Eilantrag auch Klage eingereicht. Im Klageverfahren geht es ihr um die Aufhebung der Genehmigung des Maschseefestes. Veranstalter ist die Hannover Veranstaltungs GmbH, eine Tochterfirma der niedersächsischen Landeshauptstadt.

Das Food-Festival rund um den See läuft seit dem 26. Juli. In den ersten elf Tagen wurden etwa 920.000 Gäste gezählt. Dies waren wegen des regnerischen Wetters weniger als im Vorjahr. Jetzt hoffen die Organisatoren auf einen guten Endspurt. Im vergangenen Jahr kamen insgesamt rund 2,2 Millionen Besucher.

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