Screenshot reicht als Beleg für Störung bei Anwaltspostfach
Karlsruhe (dpa) - Mit einem Screenshot können Nutzerinnen und Nutzer des «besonderen elektronischen Anwaltspostfachs» (beA) laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine technische Störung belegen, wenn sie Unterlagen nicht fristgerecht einreichen können. Eine anwaltliche Versicherung, dass die Übermittlung scheiterte, ist…